Die Gesellschaft ist im steten Wandel. Dies macht sich z.B. darin bemerkbar, dass manche Staaten dieser Welt eine „Festnetzgeneration“ gar nicht kennen. Diese Staaten haben den Start in die digitale Vernetzung direkt mit dem Handy begonnen. Die Kommunikation zwischen den Menschen, erst Recht im Netz, wird immer rasanter. Gleich welche technische Kommunikationsform der Mensch wählt, werden Daten übermittelt und zwar nicht nur an den jeweiligen Gesprächspartner, sondern z.B auch an die Telekommunikationsdienstleister. Die Fülle an Daten ist für den einzelnen Menschen nicht mehr erfassbar. Die heutige Situation, Stichwort BIG DATA, steht somit im Widerspruch zu dem bereits am 15. Dezember 1983 vom Bundesverfassungsgericht gefällten „Volkszählungsurteil“:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Heute gilt es, eine Balance zwischen einer erforderlichen Datenerhebung und einer möglichen Datenvermeidung zu finden.
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